Sollte man alles aufbewahren?
Von Frédéric Rolland
Der Gedanke Filme zu erhalten ist keine Selbstverständlichkeit, auch wenn dieses Anliegen schon älter und auf die ersten Tage des Kinos zurückzuführen ist. So forderte schon 1898 in Frankreich der polnische Fotograf Boleslaw Matuszewski kinematographische Filme für künftige Generationen zu konservieren.
Sammler wie der Brite Will Day, und natürlich auch der Franzose Henri Langlois, im Rahmen der französischen Kinemathek, befanden sich unter den ersten vehementen Befürwortern dieses Anliegens. Zum Unverständnis der Filmindustrie. Denn solchen Vorhaben standen auch die Inhaber der Filmrechte feindselig gegenüber. Die Gründung eines Lagerbestands von repräsentativen Werken dessen, was sich mit der Zeit zur „Siebten Kunst“ entwickelt hat, um die Wortschaffung von Ricciotto Canudo aus dem Jahre 1921 zu zitieren, wurde dadurch erschwert. Erst eine Kette von Ereignissen hat dazu geführt, dass der Film als Kulturerbe anerkannt wurde: angefangen mit der Gründung der ersten Kinematheken zu Bildungszwecken in den 1920er Jahren, über die ersten großen Kinematheken in den 1930er Jahren, bis hin zu den aktuellen Vorhaben der Digitalisierung.
Das strukturlose Vorgehen bei der Filmkonservierung innerhalb der Kinoindustrie hat zum Verschwinden einer beträchtlichen Anzahl von Filmen geführt. Denn Filme sind in der Tat sowohl „Kunstwerke“, als auch „Gebrauchsgegenstände“, die rasch obsolet werden.
Autoren, wie Georges Méliès, haben persönlich ihre eigenen erfolglos gewordenen Filme zerstört. Nicht alle Filme werden gleich behandelt und in der Geschichte des Kinos hat bis heute eine angenommene Wertehierarchie immer schon stattgefunden. Alle Filmegenres und –arten konnte es treffen und verschwanden zu Tausenden, weil sie von der Filmindustrie als überflüssig eingestuft wurden. In den Anfängen der Kinoindustrie wurden Filme beispielsweise oft von ihren eigenen Produzenten zerstört, um dann wiederverwertet zu werden, oder um die Produktion von neuen Filmen zu stimulieren.
Institutionelle Filme zum Beispiel, können auch heute noch der Geringschätzung derjenigen zum Opfer fallen, die gegebenenfalls in der Position wären, sie zu retten.
Zahlreiche Filme, insbesondere die „Außenseiter des Kinos“ (wie B-Movies, usw.), verdienen es auch konserviert zu werden, denn ansonsten könnten sie in den Filmarchiven der Zukunft vielleicht vermisst werden.
Jeder Film hat einen Wert, und sei er nur dokumentarisch und ein Zeugnis seiner Epoche. Wie schon Henri Langlois, der Gründer der Cinémathèque Française, sagte: „Man muss alles aufbewahren“! Einer der Gründe für diese radikale Haltung ist das neue Wirtschafts- und Kulturmodell eines Vertriebs der digitalisierten Werke via Internet. Auf diese Weise kann man sich eine Nachfrage für wirklich jeden sogenannten „gelagerten“ Film vorstellen. Um sie jedoch in digitaler Form zur Verfügung stellen zu können, müssen fotochemische Filme zunächst einmal konserviert worden sein.
Sammler wie der Brite Will Day, und natürlich auch der Franzose Henri Langlois, im Rahmen der französischen Kinemathek, befanden sich unter den ersten vehementen Befürwortern dieses Anliegens. Zum Unverständnis der Filmindustrie. Denn solchen Vorhaben standen auch die Inhaber der Filmrechte feindselig gegenüber. Die Gründung eines Lagerbestands von repräsentativen Werken dessen, was sich mit der Zeit zur „Siebten Kunst“ entwickelt hat, um die Wortschaffung von Ricciotto Canudo aus dem Jahre 1921 zu zitieren, wurde dadurch erschwert. Erst eine Kette von Ereignissen hat dazu geführt, dass der Film als Kulturerbe anerkannt wurde: angefangen mit der Gründung der ersten Kinematheken zu Bildungszwecken in den 1920er Jahren, über die ersten großen Kinematheken in den 1930er Jahren, bis hin zu den aktuellen Vorhaben der Digitalisierung.
Das strukturlose Vorgehen bei der Filmkonservierung innerhalb der Kinoindustrie hat zum Verschwinden einer beträchtlichen Anzahl von Filmen geführt. Denn Filme sind in der Tat sowohl „Kunstwerke“, als auch „Gebrauchsgegenstände“, die rasch obsolet werden.
Autoren, wie Georges Méliès, haben persönlich ihre eigenen erfolglos gewordenen Filme zerstört. Nicht alle Filme werden gleich behandelt und in der Geschichte des Kinos hat bis heute eine angenommene Wertehierarchie immer schon stattgefunden. Alle Filmegenres und –arten konnte es treffen und verschwanden zu Tausenden, weil sie von der Filmindustrie als überflüssig eingestuft wurden. In den Anfängen der Kinoindustrie wurden Filme beispielsweise oft von ihren eigenen Produzenten zerstört, um dann wiederverwertet zu werden, oder um die Produktion von neuen Filmen zu stimulieren.
Institutionelle Filme zum Beispiel, können auch heute noch der Geringschätzung derjenigen zum Opfer fallen, die gegebenenfalls in der Position wären, sie zu retten.
Zahlreiche Filme, insbesondere die „Außenseiter des Kinos“ (wie B-Movies, usw.), verdienen es auch konserviert zu werden, denn ansonsten könnten sie in den Filmarchiven der Zukunft vielleicht vermisst werden.
Jeder Film hat einen Wert, und sei er nur dokumentarisch und ein Zeugnis seiner Epoche. Wie schon Henri Langlois, der Gründer der Cinémathèque Française, sagte: „Man muss alles aufbewahren“! Einer der Gründe für diese radikale Haltung ist das neue Wirtschafts- und Kulturmodell eines Vertriebs der digitalisierten Werke via Internet. Auf diese Weise kann man sich eine Nachfrage für wirklich jeden sogenannten „gelagerten“ Film vorstellen. Um sie jedoch in digitaler Form zur Verfügung stellen zu können, müssen fotochemische Filme zunächst einmal konserviert worden sein.
Beachtliche doch unvollständige Archivvolumen
Angesichts der Platzprobleme in den Archiven, Laboratorien oder andernorts, stellt sich oftmals die Frage, ob man alle Kopien oder Elemente eines Films, oder gar aller Filme überhaupt, aufbewahren soll. Das Volumen der eingelagerten Filme ist in manchen Archiven oder Kinematheken so enorm, dass eine Inventarisierung sehr schwer durchzuführen ist, und manchmal in einigen Einrichtungen erst Jahre nach der Einlagerung bewältigt werden kann.
Die Zerstörung und Wiederverwertung von Kopien nach ihrem Gebrauch ist ein Vorgehen, das in der Filmindustrie schon lange praktiziert wird, um den Umlauf und die Nutzung der Filme zu kontrollieren. Jedoch kann es vorkommen, dass aufgrund diverser Umstände Konservierungsprobleme oder ähnliches auftreten, dass die wenigen verwahrten Kopien unbrauchbar sind und man auf die Originalabzüge zurückgreifen muss, welche unter Umständen gar nicht mehr existieren oder beschädigt sind. Vorsicht ist also geboten, und in vielen Fällen hätten Duplikate Filme retten können. Hin und wieder findet man aber noch seltene oder alte Kopien an unerwarteten Orten.
Eher unproblematisch ist die Zerstörung der unzähligen Kopien im Schmalfilmformat aus den Lehrarchiven, die für den Verleih bestimmt waren (bis in die 1990er Jahre) – wenngleich sie manchmal den Zugang zu den Filmen erleichtern. Das gilt jedoch nicht für die meisten anderen Kopien.
Die Filmesammlungen, seien sie öffentlich oder privat, bestehen aus vielen unterschiedlichen Filmformaten. Diese Unterschiedlichkeit der Träger (die manchmal die Klassifizierung der Werke erschwert) kann wiederum dabei helfen, einen Film auf einem anderen Träger wiederzufinden. Bevor man einen Film entsorgt, auch wenn es sich um eine Schmalfilmkopie handelt, sollte man besser vorab sicherstellen, dass ein anderes brauchbares Element in guter Qualität woanders existiert.
Angesichts der Platzprobleme in den Archiven, Laboratorien oder andernorts, stellt sich oftmals die Frage, ob man alle Kopien oder Elemente eines Films, oder gar aller Filme überhaupt, aufbewahren soll. Das Volumen der eingelagerten Filme ist in manchen Archiven oder Kinematheken so enorm, dass eine Inventarisierung sehr schwer durchzuführen ist, und manchmal in einigen Einrichtungen erst Jahre nach der Einlagerung bewältigt werden kann.
Die Zerstörung und Wiederverwertung von Kopien nach ihrem Gebrauch ist ein Vorgehen, das in der Filmindustrie schon lange praktiziert wird, um den Umlauf und die Nutzung der Filme zu kontrollieren. Jedoch kann es vorkommen, dass aufgrund diverser Umstände Konservierungsprobleme oder ähnliches auftreten, dass die wenigen verwahrten Kopien unbrauchbar sind und man auf die Originalabzüge zurückgreifen muss, welche unter Umständen gar nicht mehr existieren oder beschädigt sind. Vorsicht ist also geboten, und in vielen Fällen hätten Duplikate Filme retten können. Hin und wieder findet man aber noch seltene oder alte Kopien an unerwarteten Orten.
Eher unproblematisch ist die Zerstörung der unzähligen Kopien im Schmalfilmformat aus den Lehrarchiven, die für den Verleih bestimmt waren (bis in die 1990er Jahre) – wenngleich sie manchmal den Zugang zu den Filmen erleichtern. Das gilt jedoch nicht für die meisten anderen Kopien.
Die Filmesammlungen, seien sie öffentlich oder privat, bestehen aus vielen unterschiedlichen Filmformaten. Diese Unterschiedlichkeit der Träger (die manchmal die Klassifizierung der Werke erschwert) kann wiederum dabei helfen, einen Film auf einem anderen Träger wiederzufinden. Bevor man einen Film entsorgt, auch wenn es sich um eine Schmalfilmkopie handelt, sollte man besser vorab sicherstellen, dass ein anderes brauchbares Element in guter Qualität woanders existiert.
Welchen Wert hat eine Kopie
Die Herstellungskosten von Filmkopien, ihr Transport und sogar ihre Entsorgung stellen Kosten dar, die durch den Übergang zum Digitalen wegfallen werden. Durch diese „digitale Revolution“ wird auch der Zugang zu den Filmen ein anderer sein, denn man löst sich hiermit von der materiellen Form los. Bei manchen Filmen wird es jedoch Jahrzehnte brauchen, bis sie digitalisiert werden, da sie aus moralischer oder finanzieller Sicht nicht als wichtig eingeordnet werden. Für manche Filme besteht die Gefahr, dass sie niemals diesen Mediumswechsel erfahren. Ein Lauf gegen die Zeit hat für viele vom Verfall bedrohte, anfällige Filme begonnen.
Es mag gewisse Kontroversen gegeben haben (insbesondere als Anfang der 1990er Jahre der Nitratplan eingeführt wurde - Den Artikel lesen Der Erhalt der Filme), ob die Originalelemente wie Nitratfilme konserviert werden sollten oder nicht, wo doch schon ein Kontaktabzug auf einer viel langlebigeren Safety Kopie* (Acetat oder PET-Polyester) existiert. Jeglicher Austausch des Filmträgers oder Kontaktabzug führt mehr oder weniger (unabhängig vom angewendeten Verfahren – analog oder digital) zu Verlusten, außer, theoretisch, wenn es sich um eine nicht komprimierte Kopie – ähnlich einer Digitaldatei – handelt.
Das originale Negativ eines Films, sollte es noch existieren, enthält selbst bei einem alten Film eine Menge bedeutender Informationen. Diese hofft man berechtigterweise dank leistungsfähigerer und kostengünstigerer Technologien, in Zukunft besser zur Geltung bringen zu können. Bei jedem Film stellt man sich substanzielle Fragen bezüglich der Erhaltungsmethode in Hinblick auf finanzielle Mittel und der angenommenen Bedeutung des Films aus ästhetischer und historischer Sicht, usw. Der Erhalt von Originalfilmträgern ist eine wünschenswerte Haltung, die alle Kinematheken und Archive praktizieren sollten, vor allem in einer Zeit wo Digitalisierung dem ständigen Wechsel von Normen unterliegt und die Entwicklungen nicht einheitlich verlaufen. Anhand der „Originale“, die die Zeit überstanden haben, werden zukünftig, in vielen Fällen, digitale Scans das Bild besser verwerten können, und zwar unter Berücksichtigung des Originalausschnitts oder sogar der auf dem Film enthaltenen Informationen.
Eine Kopie darf nur dann zerstört werden, wenn einerseits ihr Kontaktabzug (oder ihre Digitalisierung) sachgemäß durchgeführt wurde und sie sich andererseits in sehr schlechtem Zustand befindet.
Hinzu kommt, dass noch kein Träger existiert, der für die Gemeinschaft der Archive mit Sicherheit einen langfristigen Erhalt gewährleistet. Somit ist derzeit die „Rückkehr“ aller Filme zum 35mm Film aus PET-Polyester immer noch unabdingbar. Das gilt auch für die 100% digitalen Filme.
Die Herstellungskosten von Filmkopien, ihr Transport und sogar ihre Entsorgung stellen Kosten dar, die durch den Übergang zum Digitalen wegfallen werden. Durch diese „digitale Revolution“ wird auch der Zugang zu den Filmen ein anderer sein, denn man löst sich hiermit von der materiellen Form los. Bei manchen Filmen wird es jedoch Jahrzehnte brauchen, bis sie digitalisiert werden, da sie aus moralischer oder finanzieller Sicht nicht als wichtig eingeordnet werden. Für manche Filme besteht die Gefahr, dass sie niemals diesen Mediumswechsel erfahren. Ein Lauf gegen die Zeit hat für viele vom Verfall bedrohte, anfällige Filme begonnen.
Es mag gewisse Kontroversen gegeben haben (insbesondere als Anfang der 1990er Jahre der Nitratplan eingeführt wurde - Den Artikel lesen Der Erhalt der Filme), ob die Originalelemente wie Nitratfilme konserviert werden sollten oder nicht, wo doch schon ein Kontaktabzug auf einer viel langlebigeren Safety Kopie* (Acetat oder PET-Polyester) existiert. Jeglicher Austausch des Filmträgers oder Kontaktabzug führt mehr oder weniger (unabhängig vom angewendeten Verfahren – analog oder digital) zu Verlusten, außer, theoretisch, wenn es sich um eine nicht komprimierte Kopie – ähnlich einer Digitaldatei – handelt.
Das originale Negativ eines Films, sollte es noch existieren, enthält selbst bei einem alten Film eine Menge bedeutender Informationen. Diese hofft man berechtigterweise dank leistungsfähigerer und kostengünstigerer Technologien, in Zukunft besser zur Geltung bringen zu können. Bei jedem Film stellt man sich substanzielle Fragen bezüglich der Erhaltungsmethode in Hinblick auf finanzielle Mittel und der angenommenen Bedeutung des Films aus ästhetischer und historischer Sicht, usw. Der Erhalt von Originalfilmträgern ist eine wünschenswerte Haltung, die alle Kinematheken und Archive praktizieren sollten, vor allem in einer Zeit wo Digitalisierung dem ständigen Wechsel von Normen unterliegt und die Entwicklungen nicht einheitlich verlaufen. Anhand der „Originale“, die die Zeit überstanden haben, werden zukünftig, in vielen Fällen, digitale Scans das Bild besser verwerten können, und zwar unter Berücksichtigung des Originalausschnitts oder sogar der auf dem Film enthaltenen Informationen.
Eine Kopie darf nur dann zerstört werden, wenn einerseits ihr Kontaktabzug (oder ihre Digitalisierung) sachgemäß durchgeführt wurde und sie sich andererseits in sehr schlechtem Zustand befindet.
Hinzu kommt, dass noch kein Träger existiert, der für die Gemeinschaft der Archive mit Sicherheit einen langfristigen Erhalt gewährleistet. Somit ist derzeit die „Rückkehr“ aller Filme zum 35mm Film aus PET-Polyester immer noch unabdingbar. Das gilt auch für die 100% digitalen Filme.
* Sichere Kopie
Frédéric ROLLAND









